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Internetportale für Reparatur- und Wartungsinformationen der Fahrzeughersteller und Fahrzeugimporteure

Reparatur- und Wartungsinformationen müssen von Fahrzeugherstellern und Fahr-zeug-importeuren ab März 2010 über das Internet auch unabhängigen Marktteilneh-mern zur Verfügung gestellt werden. Die EG-Verordnung Nr. 715/2007, die so ge-nannte Euro 5- und Euro 6-Verordnung, regelt im Kapitel III, Artikel 6, unter welchen Voraussetzungen dies zu geschehen hat. zum Artikel

VOC-Gesetzgebung 2010 – wie geht es weiter?

Nach der Anlagenverordnung zum Vollzug der 31. BImSchV, Anhang IV (Vereinfachter Nachweis für Fahrzeuglackierbetriebe) hätten ab 1.1.2010 für die Produkte Haftgrun-dierung, Grundierfüller, Schleiffüller, Nass-in-Nassfüller, Klarlacke und Spezialpro-dukte schärfere VOC-Grenzwerte eingehalten werden müssen. Leider konnte die In-dustrie diese Produkte in einer für den Reparaturmarkt marktreifen Formulierung den Lackierbetrieben zum genannten Termin nicht anbieten. Im Rahmen der Harmonisierung von nationalen Rechtsvorschriften an EU-Recht wird nunmehr eine Überarbeitung und Änderung der 31. BImSchV erforderlich. Dies bietet die Chance, dass die verschärften VOC-Grenzwerte entfallen könnten, was aber nach Aussage des zuständigen Umweltministeriums nicht ohne Kompensation erfolgen kann. zum Artikel

Werkstattkommunikation mit C€ PostMaster

Im Zuge der vielschichtigen Reparaturleistungen ist die Kommunikation mit Versicherungen, Flotten- und Leasingunternehmen, Herstellern sowie Teilelieferanten ein wichtiger Teil des Reparaturprozesses geworden. Der notwendige Austausch von entsprechenden Unterlagen wird oftmals zu einem komplizierten Prozess, der die Abwicklung verzögern bzw. verteuern kann. Im Markt gibt es verschiedene Ansätze, die Kommunikation auf elektronischem Wege zu organisieren. Die Schwierigkeiten, die hierbei oftmals auftreten, liegen in der Vielschichtigkeit der IT-Lösungen, die bei Absendern und Adressaten zum Einsatz kommen und eine durchgängige Datenkommunikation erschweren. Hierdurch können Schnittstellenprobleme und Verzögerungen in der Prozessgestaltung entstehen. zum Artikel


Die Grundlagen und Zusatzregelungen der AZT/Schwacke Lackierkalkulation müssen im Lackierbetrieb bekannt sein.

Die Grundlagen zur Anwendung des Lack-Kalkulationssystems nach AZT/Schwacke und die darin enthaltene Vielzahl von Zusatzregelungen bzw. -vereinbarungen, die bei der Lackkalkulation nach AZT/Schwacke möglich sind, werden in jeder Print-Version der „SchwackeListe Lackierung“ (Grünes Buch) im Vor- bzw. Nachwort beschrieben. Leider sind diese umfangreichen Informationen bei den bekannten Lieferanten von Kalkulationsprogrammen nicht vollständig bzw. nur teilweise hinterlegt. Dies führt dazu, dass der Lackierfachbetrieb, der nach AZT/Schwacke seine Lackkalkulation erstellt, schnell mal das ein oder andere vergisst und dadurch bares Geld verschenkt. zum Artikel

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Berichtsheft und Lösungsheft für die Ausbildung: Fahrzeuglackierer/in

Mit dem Berichtsheft und dem Lösungsheft für das Fahrzeuglackiererhandwerk möchte Sie der Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz Sie bei Ihrer betrieblichen Ausbildungsleistung um eine qualifizierte Berufsausbildung im Fahrzeuglackiererhandwerk unterstützen.

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Werbemittel und PR-Hilfen für Lackierfachbetriebe

Meisterliche Qualität in der Planung und Durchführung anspruchsvoller handwerklicher Leistungen, solides betriebswirtschaftliches, technisches, rechtliches und pädagogisches Know-how sind die Kennzeichen mit denen der Meisterbetrieb seine Fachkompetenz gegenüber dem Kunden zum Ausdruck bringt.

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