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zur Rubrik Betriebsführung

 

Zwei aktuelle Urteile zum Thema „Beilackierung“ vom AG München

Zur Notwendigkeit der Beilackierung hat das AG München vor kurzem zwei interessante Urteile verkündet und dabei die Notwendigkeit der Farbtonangleichung durch Beilackierung angrenzender Teile in der Regel als rechtmäßig angesehen. zum Artikel

zur Rubrik Werkstattrecht

 

Geschädigter muss „Smart-Repair“ bei Kleinschäden akzeptieren

Das Landgericht Saarbrücken hat in seinem Urteil vom 24.09.2010 für Recht befunden, dass der Geschädigte für die Beseitigung eines Kleinschadens auch dann die „Smart-Repair“Methoden akzeptieren muss, wenn seine Markenwerkstatt diese Reparaturform nicht anbietet und der Geschädigte keine durchgreifenden Gründe für die Unzumutbarkeit vorbringen kann. zum Artikel

zur Rubrik EDV- Systeme

 

Werkstattkommunikation mit C€ PostMaster

Im Zuge der vielschichtigen Reparaturleistungen ist die Kommunikation mit Versicherungen, Flotten- und Leasingunternehmen, Herstellern sowie Teilelieferanten ein wichtiger Teil des Reparaturprozesses geworden. Der notwendige Austausch von entsprechenden Unterlagen wird oftmals zu einem komplizierten Prozess, der die Abwicklung verzögern bzw. verteuern kann. Im Markt gibt es verschiedene Ansätze, die Kommunikation auf elektronischem Wege zu organisieren. Die Schwierigkeiten, die hierbei oftmals auftreten, liegen in der Vielschichtigkeit der IT-Lösungen, die bei Absendern und Adressaten zum Einsatz kommen und eine durchgängige Datenkommunikation erschweren. Hierdurch können Schnittstellenprobleme und Verzögerungen in der Prozessgestaltung entstehen. zum Artikel

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Berichtsheft und Lösungsheft für die Ausbildung: Fahrzeuglackierer/in

Mit dem Berichtsheft und dem Lösungsheft für das Fahrzeuglackiererhandwerk möchte Sie der Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz Sie bei Ihrer betrieblichen Ausbildungsleistung um eine qualifizierte Berufsausbildung im Fahrzeuglackiererhandwerk unterstützen.

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Werbemittel und PR-Hilfen für Lackierfachbetriebe

Meisterliche Qualität in der Planung und Durchführung anspruchsvoller handwerklicher Leistungen, solides betriebswirtschaftliches, technisches, rechtliches und pädagogisches Know-how sind die Kennzeichen mit denen der Meisterbetrieb seine Fachkompetenz gegenüber dem Kunden zum Ausdruck bringt.

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