Ab 1.1.2011 muss nun für alle Parkette und Holzfußböden für Aufenthaltsräume (nicht dazu gehören massive unbehandelte Holzfußböden) durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassung der Nachweis erbracht werden, dass sie die „Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen“ erfüllen.
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