[13.02.2012] Im Rahmen der Vergabeentscheidung nach der VOB/A muss der Bewerber seine Eignung nachweisen. Dies kann über Nachweise im Einzelfall oder die Teilnahme an einem Präqualifizierungsverfahren erfolgen.
Für die sachgerechte Anwendung der Regelungen zum Nachweis der Eignung (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A) wurde für nicht präqualifizierte Bieter das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) eingeführt, in dem neben den geforderten Erklärungen auch die Nachweise aufgelistet sind, die der Bewerber/Bieter für den Fall vorlegen muss, dass sein Angebot in die engere Wahl kommt.
zum Artikel