Der Deutsche Bundestag hat die Reform der Privatinsolvenz verabschiedet. Danach ist eine Halbierung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahren vorgesehen, wenn Schuldner in dieser Zeit mindestens 35 Prozent ihrer Schulden tilgen. Zudem wird das sogenannte "Bankenprivileg" abgeschafft. Gerade für Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks
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