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Umsatzsteuer für das Ehrenamt

Mit Schreiben vom 27. März 2013 (Anlage) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die neuen Verwaltungsregelungen zur Frage der umsatzsteuerlichen Beurteilung von Aufwandsentschädigungen im Ehrenamt veröffentlicht. Das Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 2. Januar 2012 und gilt rückwirkend für alle Umsätze ab dem zum Artikel

 

ELStAM: Leitfaden für kleinere und mittlere Maler- und Lackierbetriebe

Mit der Einführung der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) wur-de zum 1. Januar 2013 in Deutschland die Lohnsteuerkarte aus Papier durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Nun wurde ein Leitfaden speziell für kleine und mittlere Arbeitgeber zur Registrierung im ElsterOnline-Portal und zum Abruf der ELStAM mit ElsterFormular veröffentlicht. Dieser Leitfaden gibt auch Maler- und Lackierbetrieben Hilfestellungen zum Artikel

 

Ab 01.01.2013: Minijobs bis 450 €

Die Neuregelungen bei den Minijobs (Verdienstgrenze, Rentenversicherungspflicht) treten ab 01. Januar 2013 in Kraft. zum Artikel

 

Lohnsteuern - ELStAM: Leitfaden für Lohnbüros

Mit der Einführung der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) wird zum 1. Januar 2013 in Deutschland die Lohnsteuerkarte aus Papier durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Der Leitfaden für Lohnbüros (Version 2.0, Stand 01.11.2012) ist nun aktualisiert worden. Mittels dieses Leitfadens sollen Maler- und Lackierbetrieben zum Artikel

 

BMF-Schreiben zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Die Einführung der digitalen Lohnsteuerkarte beschäftigt bereits seit längerem die Finanzverwaltung. Die Einführung steht nun zum 01.01.2013 an. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 29. August 2012 die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bekannt gegeben. Hierin werden den Malerbetrieben zum Artikel

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Flyer zum Steuerabzug bei Malerarbeiten

Die Regelungen zum Steuerabzug für Malerarbeiten gelten weiter fort. Innungsbetriebe können dies weiterhin bei der Kundenakquise nutzen. Für Innungsmitglieder steht ein Flyer zur Kundeninformation zu den Möglichkeiten des Steuerabzugs bei Malerarbeiten bereit.

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