[19.05.2011] Der Steuerbonus für Malerarbeiten (§ 35a EStG) sieht vor, dass für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen 20 Prozent der Aufwendungen für den Arbeitslohn von der Einkommenssteuer abgesetzt werden können (max. 1200 Euro). Stehen die Aufwendungen jedoch im engen Zusammenhang zu Herstellungskosten, sind diese steuerlich nicht begünstigt. Dies entschied nun das Finanzgericht (FG) Schleswig-Holstein.
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