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Neue Mindestlöhne Maler rechtsverbindlich

 

Die neuen Mindestlöhne Maler 2009-2012 sind nun auch rechtsverbindliche Lohnuntergrenze im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Verordnung erlassen. Sie wurde am 23. Oktober 2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz. Nr. 160 S. 3634).

Beträge der Mindestlöhne Maler: 

ab

01. Sept. 2009 *)

01. Sept. 2010

01. Juli 2011

Mindestlohn West "Gelernte AN (Gesellen)"

11,25 €

11,50 €

11,75 €

Mindestlohn West "Ungelernte AN"

9,50 € 

9,50 € 

9,75 €

Mindestlohn Ost

*) Verbindlichkeit im Sinne Arbeitnehmer-Entsendegesetz ab 24.10.2009 (Tag nach Veröffentlichung Verordnung BMAS im Bundesanzeiger).

Weitere Informationen zu den Mindestlöhnen Maler auf unserer Mindestlohn-Seite.

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