Durch die sog. Altgesellenregelung gem. § 7b der Handwerksordnung (HwO) können Gesellen u. a. unter der Voraussetzung einer 4-jährigen leitenden Tätigkeit einen Anspruch auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung zur selbständigen Ausübung des zulassungspflichtigen Maler- und Lackiererhandwerks haben. Zum Nachweis dieser leitenden Stellung gehört jedoch auch die eigenverantwortliche Tätigkeit in den Bereichen Kundenwerbung, Angebotserstellung und Angebotskalkulation. Dies entscheid
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