Der Bundesrat hat am 9. Juli 2010 die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung beschlossen. Es sind insbesondere Arbeitsplätze bei Verwendung von Laserstrahlen betroffen. Hierzu zählen Laser der Klassen 3R, 3B und 4. Mess- und Nivellierlasergeräte zählen üblicherweise nicht dazu (meist Klasse 2).
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