[04.03.2011] Bezüglich der für jedes Bauwerk geltenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen an bestimmte in Deutschland zu verwendende Bauprodukte verweisen die Landesbauordnungen auf die Bauregelliste und dort jeweils festgelegten Kriterien. Verschiedene Baustoffe für den Fußbodenbereich benötigen demnach eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.
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