[09.08.2005] Arbeitgeber sind verpflichtet, bestimmte gesetzliche Vor¬schriften, zusätzliche Regeln, Hinweise oder Verzeichnisse im Betrieb auszuhängen oder auszulegen sowie bestimmte Mitteilungen im Betrieb zu veröffentlichen. Dies dient dem Zweck, dass sich die Mitarbeiter über die für sie geltenden Schutzvorschriften, Regeln und Vorgänge im Betrieb informieren können.
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