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Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Maler und Lackierer
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Maler- und Lackiererhandwerk wurden einer gründlichen Überarbeitung unterzogen. Die Rechtsprechung hat zur früher üblichen Verwendung der VOB gegenüber Privatkunden (Verbraucher) erhebliche Einschränkungen gemacht (siehe nachstehend). Die Muster-AGB bedurften daher einer Änderung, weil diese bislang die Verwendung der VOB/B voraussetzten, die nunmehr gegenüber Privatkunden nicht mehr angebracht ist.
VOB/B gegenüber Verbrauchern
Die VOB/B gilt seit einem BGH-Urteil vom Juli 2008 in der Verwendung gegenüber Verbrauchern als nicht mehr „privilegiert”, d.h. eine Vielzahl für den Malerbetrieb günstiger Regelungen sind nicht mehr gültig. Im Gegenzug bleiben aber Regelungen zugunsten des Kunden bestehen, wenn die VOB/B seitens des Malerbetriebs zum Vertragsbestandteil gemacht wurde. Der Malerbetrieb, der mit seinem Angebot die VOB/B vereinbaren will, hat schnell das Nachsehen und setzt sich erheblicher Rechtsunsicherheit und Rechtsnachteilen aus. Mit der Neufassung des BGB haben sich aber zwischenzeitlich viele BGB -VOB Regelungen angeglichen.
VOB/C gegenüber Privaten
Will man diesen Personengruppen gegenüber die Abrechnungsregeln der VOB/C (DIN ATV) anwenden und danach abrechnen, so muss der Text der jeweils anzuwendenden ATV (mindestens der Abschnitt über die Abrechnungsregeln) dem Kunden schriftlich zusammen mit dem Angebot ausgehändigt werden, damit die ATV Vertragsbestandteil wird. Ohne Beigabe des ATV-Textes über die Abrechnungsregeln gelten diese nicht. Das kann zwangsläufig zu Streitigkeiten in Bezug auf die behandelte bzw. die im Aufmaß angegebene Fläche führen.
AGB-Muster für den eigenen Bedarf prüfen
Ein Malerbetrieb, der das AGB-Muster der Fachorganisation übernehmen möchte, sollte dies im Hinblick auf seine Kundenstruktur abwägen. Es stellt sich für ihn die Frage, wie er mit der vorhandenen Abrechnungssituation umgehen will. Diese Entscheidung kann nur jeder Betrieb selber treffen, denn eine für alle Szenarien zutreffende Ideallösung gibt es nicht. Letztlich hängt es von der Haupt-Kundengruppe des Betriebs ab und der Frage, welche Abrechnung in dem Betrieb praktikabel umsetzbar ist.





