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EnEV 2009 - Fragen und Antworten
[18.06.2010] Das Exklusivmerkblatt für Innungsmitglieder „Hinweispflichten und Bedenkenanmeldung bei Fassadenarbeiten und Wärmedämm-Verbundsystemen nach der EnEV 2009” wurde nunmehr vollständig überarbeitet und steht neu mit dem Titel „Fassadensanierung und WDVS-Arbeiten nach der EnEV 2009” zur Verfügung.
Wenn die Fassade nur gestrichen werden soll, muss dennoch über die energetische Dämmwirkung eines WDVS aufgeklärt/informiert werden?
Darf der Malerbetrieb selber die Dämmstoffdicke ermitteln? Oder muss dies ein Gebäudeenergieberater machen?
Übernimmt der Maler das Risiko für die richtige Dämmstoffdicke, wenn kein anderer Planer beteiligt ist?
Ist es immer erforderlich den U-Wert zu berechnen, oder können pauschale Werte verwendet werden?
Wenn nur der Giebel gedämmt werden soll, müssen dann auch die anderen Fassadenseiten gedämmt werden?
Die mit Rissen durchsetzte Fassade soll instandgesetzt und neu verputzt werden. Muss die Fassadenseite nach der EnEV gedämmt werden?
Der Nachbar meines Kunden verweigert die Dämmung der Grenzwand weil sein Grundstück überbaut wird.



